Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.02.1997

Geschäftszahl

96/12/0307

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1997/02/26 96/12/0242 10

Stammrechtssatz

Die Änderung des Paragraph 14, BDG 1979 durch die Nov BGBl 1995/820 hat nichts am Inhalt des weiterhin verwendeten Begriffes der "Dienstunfähigkeit" geändert. Zur Bestimmung des Inhaltes des Begriffes der Dienstunfähigkeit nach Paragraph 14, BDG 1979 in der Fassung BGBl 1995/820 kann daher weiterhin die bisherige Rechtsprechung herangezogen werden. Dem Grunde nach besteht ebenfalls weiter inhaltlich die Beziehung zu Paragraph 51, Absatz 2, BDG 1979.