Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.03.1998

Geschäftszahl

96/12/0296

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 96/12/0242 E 26. Februar 1997 VwSlg 14625 A/1997 RS 5

Stammrechtssatz

Bei der Beurteilung der Dienstfähigkeit ist bei Vorliegen eines nicht besserungsfähigen gesundheitlichen Gebrechens auch zu untersuchen, ob durch die weitere konkrete Dienstleistung für den Beamten real die Gefahr einer Verschlimmerung seines Zustandes (Gesundheitszustandes) gegeben ist oder durch die Dienstleistung eine objektiv unzumutbare Unbill (zB dauernde wesentliche Schmerzen) gegeben wäre (Hinweis E 18.12.1991, 90/12/0272).