Verwaltungsgerichtshof
30.09.1996
96/12/0268
Welcher Behörde eine Erledigung, die nicht die Bezeichnung der Behörde enthält, zuzuordnen ist (nicht aber, welche sie erlassen hätte müssen), ist anhand des äußeren Erscheinungsbildes nach objektiven Gesichtspunkten zu beurteilen.
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
96/12/0287 B 30. September 1996