Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.01.1998

Geschäftszahl

96/12/0264

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/04/28 93/12/0046 6

Stammrechtssatz

Wegen der weitgehenden Inhaltsgleichheit des Paragraph 3, Absatz eins, Krnt NebenbeschäftigungsG mit Paragraph 56, BDG 1979 ist die zu dieser Bestimmung entwickelte Judikatur bei der Lösung eines Streitfalles nach Paragraph 3, Absatz eins, Krnt NebenbeschäftigungsG heranzuziehen.