Verwaltungsgerichtshof
30.09.1996
96/12/0244
GRS wie VwGH B 1996/09/30 96/12/0268 2
Welcher Behörde eine Erledigung, die nicht die Bezeichnung der Behörde enthält, zuzuordnen ist (nicht aber, welche sie erlassen hätte müssen), ist anhand des äußeren Erscheinungsbildes nach objektiven Gesichtspunkten zu beurteilen.