Verwaltungsgerichtshof
26.02.1997
96/12/0243
Eine anerkannte Minderung der Erwerbsfähigkeit des Beamten bewirkt nicht ohne weiteres die Dienstunfähigkeit bzw eine diesbezügliche Bindung im Ruhestandsversetzungsverfahren. Die Behörde hat sich aber mit diesem Umstand erhebungsmäßig und begründungsmäßig auseinanderzusetzen.