Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.02.1997

Geschäftszahl

96/12/0243

Rechtssatz

Eine anerkannte Minderung der Erwerbsfähigkeit des Beamten bewirkt nicht ohne weiteres die Dienstunfähigkeit bzw eine diesbezügliche Bindung im Ruhestandsversetzungsverfahren. Die Behörde hat sich aber mit diesem Umstand erhebungsmäßig und begründungsmäßig auseinanderzusetzen.