Verwaltungsgerichtshof
26.02.1997
96/12/0242
Paragraph 40, Absatz 3, BDG 1979 in der Fassung BGBl 1994/550 kommt für Nichtoptanten nicht in Betracht. Für Angehörige des Dienstklassenschemas ist daher Paragraph 40, Absatz 3, BDG 1979 nicht Maßstab für die Gleichwertigkeit des Verweisungsarbeitsplatzes, sondern die Zuordnung der Tätigkeit zu gleichwertigen Verwendungsgruppen.
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
96/12/0274 E 26. Februar 1997
96/12/0309 E 19. März 1997
96/12/0368 E 16. April 1997