Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.02.1997

Geschäftszahl

96/12/0242

Rechtssatz

Die Änderung des Paragraph 14, BDG 1979 durch die Nov BGBl 1995/820 hat nichts am Inhalt des weiterhin verwendeten Begriffes der "Dienstunfähigkeit" geändert. Zur Bestimmung des Inhaltes des Begriffes der Dienstunfähigkeit nach Paragraph 14, BDG 1979 in der Fassung BGBl 1995/820 kann daher weiterhin die bisherige Rechtsprechung herangezogen werden. Dem Grunde nach besteht ebenfalls weiter inhaltlich die Beziehung zu Paragraph 51, Absatz 2, BDG 1979.

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):

96/12/0274 E 26. Februar 1997

96/12/0309 E 19. März 1997

96/12/0368 E 16. April 1997