Verwaltungsgerichtshof
26.02.1997
96/12/0242
Die Änderung des Paragraph 14, BDG 1979 durch die Nov BGBl 1995/820 hat nichts am Inhalt des weiterhin verwendeten Begriffes der "Dienstunfähigkeit" geändert. Zur Bestimmung des Inhaltes des Begriffes der Dienstunfähigkeit nach Paragraph 14, BDG 1979 in der Fassung BGBl 1995/820 kann daher weiterhin die bisherige Rechtsprechung herangezogen werden. Dem Grunde nach besteht ebenfalls weiter inhaltlich die Beziehung zu Paragraph 51, Absatz 2, BDG 1979.
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
96/12/0274 E 26. Februar 1997
96/12/0309 E 19. März 1997
96/12/0368 E 16. April 1997