Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.02.1997

Geschäftszahl

96/12/0242

Rechtssatz

Als "billig" wird in der Rechtsprechung ein Vorgehen nach dem Gerechtigkeitsempfinden bezeichnet. Es sind hiebei die besonderen Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen. Dazu gehören beispielsweise die gesundheitliche Beeinträchtigung des Beamten, sein Alter, die Notwendigkeit einer schwierigen Einarbeitung für einen knapp vor der Pension stehenden Bediensteten, die Frage der Zumutbarkeit einer Übersiedlung mit oder ohne Familie bzw des "Pendelns", wie auch die finanzielle Verschlechterung.

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):

96/12/0274 E 26. Februar 1997

96/12/0309 E 19. März 1997

96/12/0368 E 16. April 1997