Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.02.1997

Geschäftszahl

96/12/0242

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/06/08 93/12/0150 3

Stammrechtssatz

"Erwerbsfähigkeit" bedeutet nach dem allgemeinen Sprachgebrauch die Fähigkeit, durch eigene Arbeit einen wesentlichen Beitrag zum Lebensunterhalt zu verdienen. Diese ist zwar abstrakt zu beurteilen, hinsichtlich der gesundheitlichen Voraussetzungen der Einsatzfähigkeit für bestimmente Tätigkeiten ist aber auf die in der Arbeitswelt üblichen Erfordernisse (etwa Einhaltung der Arbeitzeit, Fähigkeit zur Selbstorganisation) Bedacht zu nehmen.

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):

96/12/0274 E 26. Februar 1997

96/12/0309 E 19. März 1997

96/12/0368 E 16. April 1997