Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.09.1997

Geschäftszahl

96/12/0076

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1995/09/06 95/12/0213 1

Stammrechtssatz

Für die Beurteilung der Erwerbsfähigkeit des Beamten sind ausschließlich die Verhältnisse im Zeitpunkt der Ruhestandsversetzung maßgebend.