Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.09.2001

Geschäftszahl

96/12/0035

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 93/12/0092 E 19. Jänner 1994 RS 2

Stammrechtssatz

Die ehrenamtliche Wahrnehmung einer Funktion in einem Verein stellt eine Nebenbeschäftigung dar, die an den Anforderungen des Paragraph 56, Absatz 2, BDG 1979 zu messen ist (Hinweis E 18.11.1985, 85/12/0145, VwSlg 11942 A/1985).