Verwaltungsgerichtshof
13.09.2001
96/12/0035
GRS wie 93/12/0092 E 19. Jänner 1994 RS 1
Der Begriff der Nebenbeschäftigung iSd Paragraph 56, Absatz eins, BDG 1979 umfaßt alle nur denkbaren Beschäftigungen eines Beamten außerhalb seines Dienstverhältnisses (im weiten Sinn), wobei nur erwerbsmäßige Nebenbeschäftigungen zu melden sind.