Verwaltungsgerichtshof
30.05.2001
96/12/0019
Die Leistung im wissenschaftlichen Bereich kann nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (z.B. im Erkenntnis vom 29. November 1993, Zl. 91/12/0240) nicht nur durch veröffentlichte oder nur in bestimmten (angesehenen nationalen oder internationalen) Zeitschriften publizierte Werke nachgewiesen werden. Eine nicht oder nur in einem eingeschränkt verbreiteten Publikationsorgan veröffentlichte wissenschaftliche Arbeit ist zwar einer Beurteilung durch die Fachwelt entzogen oder dieser nur im beschränkten Ausmaß unterworfen (letzteres gilt wohl auch für Eprints im Internet). Daraus alleine ergibt sich aber noch kein zwingender Beweis für die mangelnde Qualifikation bzw. die Nichtberücksichtigung dieser Arbeit.