Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.01.1998

Geschäftszahl

96/11/0133

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 95/11/0372 E 15. Dezember 1995 RS 3

Stammrechtssatz

Die einem Arbeitsinspektorat mitgeteilte Bestellung eines verantwortlichen Beauftragten gem Paragraph 23, Absatz eins, ArbIG 1993 kann den Arbeitgeber erst ab Einlangen der Mitteilung und nicht bereits ab Zustimmung des Bestellten entlasten. Das ArbIG 1993 stellt in dieser Hinsicht eine lex specialis zu Paragraph 9, VStG dar.