Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.02.1997

Geschäftszahl

96/11/0089

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/04/22 94/02/0108 2

(hier: behauptete Streßsituation)

Stammrechtssatz

Ist die Zurechnungsfähigkeit des Beschuldigten auf Grund seines situationsbezogenen Verhaltens in Ansehung seiner Meldepflicht nach Paragraph 4, Absatz 5, StVO zu bejahen, steht dem auch die von ihm behauptete Gehirnerschütterung nicht entgegen (Hinweis E 25.9.1991, 90/02/0217).