Verwaltungsgerichtshof
18.02.1997
96/11/0089
GRS wie VwGH E 1994/04/22 94/02/0108 2
(hier: behauptete Streßsituation)
Ist die Zurechnungsfähigkeit des Beschuldigten auf Grund seines situationsbezogenen Verhaltens in Ansehung seiner Meldepflicht nach Paragraph 4, Absatz 5, StVO zu bejahen, steht dem auch die von ihm behauptete Gehirnerschütterung nicht entgegen (Hinweis E 25.9.1991, 90/02/0217).