Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.10.1997

Geschäftszahl

96/10/0255

Rechtssatz

Einen gewillkürten - nicht an einen Nachfolgetatbestand anknüpfenden - Parteiwechsel im Berufungsverfahren kennt das Gesetz nicht (Hinweis EB E 22.10.1990, 90/19/0075; E 6.8.1993, 89/10/0119).

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

96/10/0256