Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.10.1997

Geschäftszahl

96/10/0255

Rechtssatz

Der Begriff der "nachteiligen Beeinflussung des Landschaftsbildes" setzt (auch) nicht voraus, daß es sich beim Betrachter um einen "Erholungssuchenden" handelt.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

96/10/0256