Verwaltungsgerichtshof
27.10.1997
96/10/0255
Der Begriff der "nachteiligen Beeinflussung des Landschaftsbildes" setzt (auch) nicht voraus, daß es sich beim Betrachter um einen "Erholungssuchenden" handelt.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
96/10/0256