Verwaltungsgerichtshof
27.10.1997
96/10/0255
GRS wie VwGH B 1991/12/16 91/19/0271 1
Eine Möglichkeit der Rechtsverletzung besteht nicht, wenn der angefochtene Bescheid weder an den Bf gerichtet ist, noch auch diesem gegenüber auf Grund von Rechtsvorschriften wirkt.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
96/10/0256