Verwaltungsgerichtshof
28.04.1997
96/10/0239
GRS wie 85/10/0044 E 24. Juni 1985 VwSlg 11805 A/1985 RS 4
Paragraph eins, Absatz eins, AMG stellt für das Vorliegen eines Arzneimittels - alternativ - auf 2 verschiedene Interessen ab, nämlich, ob Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen "nach der allgemeinen Verkehrsauffassung dazu dienen" oder "nach Art und Form des
Inverkehrbringens dazu bestimmt sind" ... die in den folgenden Ziffer eins
bis 5 beschriebenen Wirkungen hervorrufen bzw Funktionen zu erfüllen.