Verwaltungsgerichtshof
26.05.1997
96/10/0183
Daß die Beh als einen untergeordneten Aspekt der Beweiswürdigung auch auf die Vorstrafen der Beschuldigten Bedacht genommen hat, bedeutet nicht, daß diese damit zum Tatbestandsmerkmal geworden wären, das bei der Strafbemessung wegen des Doppelverwertungsverbotes nicht gewertet werden dürfte.
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
98/10/0064 E 18. Dezember 2000