Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.05.1997

Geschäftszahl

96/10/0183

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0411/54 E 17. Mai 1955 VwSlg 3743 A/1955 RS 1

Stammrechtssatz

Ein Tatbestandmerkmal darf bei der Strafbemessung weder als erschwerender noch als mildernder Umstand gewertet werden.

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):

98/10/0064 E 18. Dezember 2000