Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.05.1998

Geschäftszahl

96/10/0033

Rechtssatz

Ausdrücke, wie "flaschengrüne psychopatische Marodeure" und "...an wahnhafter (paranoider) Störung erkrankt...", sind als beleidigende Schreibweise anzusehen; es handelt sich nicht um eine auf die Sache beschränkte, den Mindestanforderungen des Anstandes entsprechende Kritik.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

97/10/0089

98/10/0152

97/10/0107