Verwaltungsgerichtshof
11.05.1998
96/10/0033
Ausdrücke, wie "flaschengrüne psychopatische Marodeure" und "...an wahnhafter (paranoider) Störung erkrankt...", sind als beleidigende Schreibweise anzusehen; es handelt sich nicht um eine auf die Sache beschränkte, den Mindestanforderungen des Anstandes entsprechende Kritik.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/10/0089
98/10/0152
97/10/0107