Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

04.11.1996

Geschäftszahl

96/10/0003

Rechtssatz

Die durch das Gesetz eingeräumte Parteistellung der Konkurrenten im Verfahren zur Erteilung einer Apothekenkonzession umfaßt auch das Recht, geltendzumachen, eine Konzession hätte mangels Vorliegens des Ausnahmetatbestandes des Paragraph 15, ApG in Verbindung mit Paragraph 46, Absatz 2, ApG nicht ohne Feststellung eines Bedarfes iSd Paragraph 10, ApG erteilt werden dürfen.