Verwaltungsgerichtshof
04.11.1996
96/10/0003
Einem "Nachbarapotheker" - gleiches gilt für hausapothekenführende Ärzte, die dem in Paragraph 48, Absatz 2, ApG in Verbindung mit Paragraph 29, Absatz 4, ApG und Paragraph 29, Absatz 5, ApG umschriebenen Personenkreis angehören - kann die durch das Gesetz eingeräumte Stellung als Partei eines Konzessionsverfahrens nicht dadurch entzogen werden, daß die Behörde zu Unrecht das verkürzte Verfahren angewendet hat (Hinweis E 24.4.1995, 95/10/0016).