Verwaltungsgerichtshof
16.12.1997
96/09/0358
GRS wie VwGH E 1995/05/24 94/09/0105 5
Der Verdacht der Nichtbefolgung von Weisungen der zuständigen Organwalter in einer Reihe von Fällen sowie das gehäufte Verlassen des Arbeitsplatzes ohne Bekanntgabe des jeweiligen Aufenthaltsortes sind geeinget, das Funktionieren des Dienstbetriebes in der betreffenden Dienststelle ernsthaft in Frage zu stellen; diese Verhaltensweisen (schwere Belastung des Dienstbetriebes/Betriebsklimas) gefährden daher wesentliche Interessen des Dienstes iSd Paragraph 112, Absatz eins, zweiter Tatbestand BDG 1979.