Verwaltungsgerichtshof
16.12.1997
96/09/0358
Kommt nach der Lage des Einzelfalles die Möglichkeit der Verfügung einer Suspendierung überhaupt in Betracht, gebieten die Rechtsgüter, zu deren Sicherung die Suspendierung vorgesehen ist, eine rasche Entscheidung darüber, ob die Voraussetzung für ihre Verhängung gegeben ist oder nicht.