Verwaltungsgerichtshof
18.03.1998
96/09/0339
GRS wie VwGH E 1995/06/29 94/07/0181 3
Jemandem gegenüber, der zur Verhandlung vor der Behörde trotz ordnungsgemäßer Ladung ohne ausreichende Entschuldigung nicht erschienen ist, wird der Bescheid mit seiner Verkündung im Grunde des Paragraph 51 f, Absatz 2, VStG wirksam (Hinweis E 29.9.1993, 93/02/0158).
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/09/0369
96/09/0370
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
96/09/0390 E 18. März 1998