Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.11.1998

Geschäftszahl

96/09/0281

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1995/03/21 94/09/0097 2

Stammrechtssatz

Für die Abgrenzung zwischen Werkverträgen, deren Erfüllung iSd Paragraph 4, Absatz 2, AÜG im Wege der Arbeitskräfteüberlassung stattfindet und solchen, bei denen dies nicht der Fall ist, ist eine Gesamtbetrachtung der Unterscheidungsmerkmale notwendig (Hinweis E 17.11.1994, 94/09/0223).