Verwaltungsgerichtshof
18.11.1998
96/09/0281
GRS wie VwGH E 1995/03/21 94/09/0097 2
Für die Abgrenzung zwischen Werkverträgen, deren Erfüllung iSd Paragraph 4, Absatz 2, AÜG im Wege der Arbeitskräfteüberlassung stattfindet und solchen, bei denen dies nicht der Fall ist, ist eine Gesamtbetrachtung der Unterscheidungsmerkmale notwendig (Hinweis E 17.11.1994, 94/09/0223).