Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.11.1998

Geschäftszahl

96/09/0244

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 94/09/0320 E 13. Februar 1997 RS 9

Stammrechtssatz

Die belangte Behörde durfte aufgrund der von ihr eingeholten Sachverständigenbeweise davon ausgehen, daß die im Paragraph eins, Absatz eins, DMSG enthaltene Tatbestandsgruppe (geschichtliche, künstlerische oder sonstige kulturelle Bedeutung) erfüllt ist; dies INDIZIERT IM REGELFALL, daß die Erhaltung des Objektes im öffentlichen Interesse gelegen ist, es sei denn, daß andere

öffentliche Interessen dem entgegenstehen.