Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

01.07.1998

Geschäftszahl

96/09/0216

Rechtssatz

Das Gutachten eines Landeskonservators hat den Rang eines Gutachtens eines Amtssachverständigen (Hinweis E 25.9.1992, 92/09/0198).