Verwaltungsgerichtshof
18.11.1998
96/09/0212
Der Beamte hat trotz Vorlage von ärztlichen Bescheinigungen der Aufforderung zum Dienstantritt nachzukommen, wenn die Dienstbehörde auf Grund des mit einem Sachverständigen abgeführten Beweisverfahrens die Dienstfähigkeit des Beamten bejaht (Hinweis E 21.3.1991, 91/09/0002).