Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.10.1998

Geschäftszahl

96/09/0179

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/06/26 91/09/0039 2

Stammrechtssatz

Eine unentgeltliche Vorführung von notwendigen Kenntnissen und Fähigkeiten für die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses unterliegt nicht den Bestimmungen des AuslBG.