Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.03.1998

Geschäftszahl

96/09/0145

Rechtssatz

Der Tatbestand des Paragraph 59, Absatz eins, BDG 1979 kann nur dann - im Verdachtsbereich - erfüllt sein, wenn dem Beamten substantiiert vorzuwerfen wäre, daß eine Beziehung zwischen dem Geschenk und seiner amtlichen Stellung vorlag.