Verwaltungsgerichtshof
18.02.1998
96/09/0134
GRS wie VwGH E 1994/11/17 93/09/0326 6
(hier: Antragstellung 16 Monate nach Freiwerden der nachzubesetzenden Stelle).
Erfolgt die Antragstellung auf Nachbesetzung eines freigewordenen Arbeitsplatzes zur Erfüllung des dringenden Ersatzbedarfes erst rund ein halbes Jahrs nach Freiwerden des - unbestritten nicht in einem Saisonbetrieb gelegenen - Arbeitsplatzes, kann in der Verneinung des Vorliegens des unmittelbaren zeitlichen Zusammenhangs durch die belangte Behörde keine Rechtswidrigkeit erkannt werden.