Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.02.1998

Geschäftszahl

96/09/0134

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/11/17 93/09/0326 6

(hier: Antragstellung 16 Monate nach Freiwerden der nachzubesetzenden Stelle).

Stammrechtssatz

Erfolgt die Antragstellung auf Nachbesetzung eines freigewordenen Arbeitsplatzes zur Erfüllung des dringenden Ersatzbedarfes erst rund ein halbes Jahrs nach Freiwerden des - unbestritten nicht in einem Saisonbetrieb gelegenen - Arbeitsplatzes, kann in der Verneinung des Vorliegens des unmittelbaren zeitlichen Zusammenhangs durch die belangte Behörde keine Rechtswidrigkeit erkannt werden.