Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.10.1997

Geschäftszahl

96/09/0037

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/05/19 92/09/0031 11

Stammrechtssatz

Der VwGH hat keine Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit des Paragraph 64, Absatz eins, VStG.