Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

01.10.1997

Geschäftszahl

96/09/0036

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/06/26 91/09/0039 2

Stammrechtssatz

Eine unentgeltliche Vorführung von notwendigen Kenntnissen und Fähigkeiten für die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses unterliegt nicht den Bestimmungen des AuslBG.