Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.02.2002

Geschäftszahl

96/08/0355

Rechtssatz

Reifen nur fallweise Früchte, deren Zahl bzw Menge gerade ausreicht, um an Ort und Stelle verzehrt zu werden, kann diesbezüglich keine landwirtschaftliche Bewirtschaftung angenommen werden (Hinweis E 16. Oktober 1986, 83/08/0256).