Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.02.2002

Geschäftszahl

96/08/0355

Rechtssatz

Unter einem landwirtschaftlichen Betrieb kann nicht bereits das schlichte Bestehen einer entsprechend ausgestatteten Grundfläche verstanden werden (Hinweis E 16. Oktober 1986, 83/08/0256).