Verwaltungsgerichtshof
19.01.1999
96/08/0215
Der Emeritierungsbezug eines Universitätsprofessors ist nicht einem Ruhebezug iSd Paragraph eins, Absatz eins, Ziffer 7, BKUVG gleichzuhalten und daher nicht gemäß Paragraph 3, Ziffer 3, BKUVG von der Unfallversicherung ausgenommen (ausführliche Begründung im Erk).