Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.01.1999

Geschäftszahl

96/08/0215

Rechtssatz

Der Emeritierungsbezug eines Universitätsprofessors ist nicht einem Ruhebezug iSd Paragraph eins, Absatz eins, Ziffer 7, BKUVG gleichzuhalten und daher nicht gemäß Paragraph 3, Ziffer 3, BKUVG von der Unfallversicherung ausgenommen (ausführliche Begründung im Erk).