Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.01.1999

Geschäftszahl

96/08/0215

Rechtssatz

Die Rechtslage nach dem UOG 1993 kann trotz der Übergangsbestimmung im Paragraph 88, UOG 1993 erst im Zeitpunkt des Inkrafttretens, das ist der 1.10.1994, wirksam werden.