Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.02.1999

Geschäftszahl

96/08/0171

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/02/19 90/08/0092 5

Stammrechtssatz

Ist ein Angestellter einer GmbH zwar Gesellschafter, aber nicht Geschäftsführer, so ergibt einen beherrschenden Einfluß nicht schon eine Sperrminorität (sondern erst die Mehrheit des Stammkapitals), weil dadurch ja bloß Weisungen der Generalversammlung an den Geschäftsführer, nicht aber dessen Weisungen an den (schlichten) Angestellten blockiert werden können (Hinweis E VS 10.12.1986, 83/08/0200, VwSlg 12325 A/1986)