Verwaltungsgerichtshof
18.03.1997
96/08/0079
Ob bei Linkshändigkeit zum Zeitpunkt der Bescheiderlassung auf Grund der damaligen medizinischen Erkenntnisse eine Gleichstellung der linken Hand ALS ARBEITSHAND mit der rechten Hand bei Einstufung der Minderung der Erwerbsfähigkeit angezeigt gewesen wäre, ist eine medizinische Fachfrage, zu deren Beantwortung ein medizinischer Sachverständiger beizuziehen ist.