Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.11.2000

Geschäftszahl

96/08/0042

Rechtssatz

Sollte es sachlich begründbar sein, dass eine Arbeitslose an "Kennenlernspielen" teilnehmen muss, um nicht den Anspruch auf Notstandshilfe zu verlieren, so müsste ihr im Rahmen solcher "Spiele" gestattet sein, auf die Frage, wie sie die lange Arbeitslosigkeit ertrage, zu antworten, ihr Kind und der ständige Krieg mit dem Arbeitsamt bestimmten ihr Leben, und - offenbar im Verlauf desselben "Spiels" - auch die von ihr eingebrachte Verwaltungsgerichtshofbeschwerde zu erwähnen.