Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.11.2000

Geschäftszahl

96/08/0042

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 92/08/0042 E 20. Oktober 1992 VwSlg 13722 A/1992 RS 3

Stammrechtssatz

Die Vereitelung iSd Paragraph 10, Absatz eins, AlVG verlangt ein vorsätzliches Handeln des Vermittelten, wobei bedingter Vorsatz (dolus eventualis) genügt. Ein bloß fahrlässiges Handeln, also die Außerachtlassung der gehörigen Sorgfalt, reicht zur Verwirklichung dieses Tatbestandes hingegen nicht hin.