Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.02.2001

Geschäftszahl

96/08/0028

Rechtssatz

Dass durch die Beschäftigung (hier als Musiklehrer einer Musikschule einer Stadtgemeinde) nur ein geringer Teil der einer Person an sich zur Verfügung stehenden Zeit in Anspruch genommen wird (acht Wocheneinheiten zu je 50 Minuten), schließt die persönliche Abhängigkeit dieser Person während dieser und durch diese Beschäftigung nicht von vornherein aus (Hinweis E 19.3.1984, 81/08/0061, VwSlg 11361 A/1984).