Verwaltungsgerichtshof
14.05.1997
96/07/0249
GRS wie VwGH E 1992/01/28 90/07/0047 2
VwSlg 13570 A/1992
Der Erwerber einer Liegenschaft, mit der ein zum Zeitpunkt des Erwerbes bereits erloschenes Wasserbenutzungsrecht verbunden war, kommt nicht als Rechtsnachfolger des seinerzeit Wasserberechtigten und somit auch nicht als derjenige in Betracht, dessen Wasserbenutzungsrecht erloschen ist (Hinweis E 12.3.1991, 87/07/0015).