Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

03.02.2000

Geschäftszahl

96/07/0225

Rechtssatz

Die Wasserrechtsbehörde hat das Projekt - die Errichtung einer Bundesstraße - einer Bewilligungspfticht nach Paragraph 38, WRG 1959, nicht jedoch einer solchen nach Paragraph 41, legcit unterstellt. Die Subsumtion unter Paragraph 41, Absatz eins, WRG 1959 ist aber im Hinblick auf dessen Absatz 4, auch für die Frage der Parteisteilung und für die Zulässigkeit der Einräumung von Zwangsrechten bedeutsam.

Beachte

Besprechung in:

ZVR 5 aus 2010,, 155-158;