Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.09.1997

Geschäftszahl

96/07/0223

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1995/03/21 93/04/0241 2

VwSlg 14225 A/1995

(hier OÖ AWG 1990 anzuwenden)

Stammrechtssatz

Unter "Eigentümer oder Inhaber" iSd Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer eins, AWG 1990 sind nicht nur die (zeitlich gesehen) letzten Eigentümer oder Inhaber einer Sache in Betracht zu ziehen, sondern sämtliche aktuellen wie historischen Eigentümer oder Inhaber dieser Sache.