Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.09.1999

Geschäftszahl

96/07/0218

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/07/0044 E 15. März 1988 RS 1

Stammrechtssatz

Für die Gesetzmäßigkeit der Abfindung einer Verfahrenspartei ist es nicht maßgebend, inwieweit andere Verfahrensparteien gesetzmäßig abgefunden wurden (Hinweis auf E vom 25.2.1988, 83/07/0228).